Ein Trauerfall ist mit vielen Problemen verbunden. Mit unserer langjährigen Erfahrung, helfen wir Ihnen dieses zu lösen. Auf das hohe Niveau unseres Unternehmens ist dabei immer Verlass. Nach einem Kontakt mit uns, folgt wenn sie es wünschen auch eine persönliche Beratung.
Ein Kostenvoranschlag und detaillierte Kostenabrechnung sind für uns selbstverständlich und daher Vertrauenssache. Welche Dienstleistungen wir für Sie im Trauerfall bzw. zur Trauerfeier und Beisetzung bereithalten, zeigen wir hier auf unseren Seiten.

Unmittelbare Maßnahmen bei einem Sterbefall: Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt (bei der Notrufzentrale der Ärzte, Telefon: 1 92 92, oder der zuständigen Feuerwache in Remscheid, Telefon: 16-2401, zu erfragen). Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch (Tag und Nacht Telefon: 02191/32812) oder persönlich (Bismarckstraße 148 in Remscheid Am Zentralpunkt). Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
  • Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim klären wir für Sie die unmittelbaren, notwendigen Dinge mit der Verwaltung. Wir besorgen dann den Totenschein und die Sterbeurkunden. Auch in diesem Falle bitten wir Sie, mit uns sofort Kontakt aufzunehmen.
  • Für das nun folgende Beratungsgespräch legen Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
    Familienstammbuch (Vollständig geführt)
    Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des Personenstandes. Sollte das Familienbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
  • 1. Familienstammbuch (vollständig geführt) Der Gesetzgeber verlangt den Nachweis des Personenstandes. Sollte das Familienbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig. 2. Personalausweis / Heiratsurkunde / Familienbuch(bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk)
    3. Geburtsurkunden (bei Ledigen)
    4. Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
    5. Rentenanpassungsmitteilung (letzter, aktueller Stand)
    6. Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen mit dem letzten Zahlungsnachweis) 7. Grabdokumente (Urkunde über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

    Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen im Sarg.Die Erdbestattung ist immer noch die weitverbreiteste Bestattungsart.Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung.Bei Urnengräbern unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern.

    Erdbestattung Feuerbestattung | Seebestattung | Urnenbeisetzung

    Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Auf fast allen Friedhöfen gibt es Wahl- oder Kaufgräber, aber auch Reihengräber.
    Die Ruhefrist ist in der Friedhofssatzung festgelegt und kann bei den einzelnen Friedhöfen je nach Bodenverhältnissen unterschiedlich sein.

    Das Wahl- oder Kaufgrab wird als ein- oder mehrstellige Grabstätte (sogenannte Familiengrab-stätte) abgegeben. Der Erwerb des Nutzungsrechtes ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

    In der Regel muss das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in einer Familiengrab-stätte eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Stellen der Grabeinheit auf die von der Friedhofssatzung festgelegte Ruhefrist.

    Bei einem Reihengrab handelt es sich um ein Einzelgrab, das für die Dauer der Ruhefrist abgegeben wird. Die Grablage wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt.

    Nach Ablauf der Ruhefrist können Reihengräber nicht nacherworben werden.

    Einige Friedhöfe bieten auch für die Sargbestattung pflegefreie Grabstätten an. Es handelt sich hierbei um eine Grabstätte als Rasenfläche, wobei die Kennzeichnung des Beisetzungsortes durch eine Grabplatte mit dem Namen der / des Verstorbenen erfolgt. Diese Grabstätten werden ebenfalls der Reihe nach belegt.

    Feuerbestattung Erdbestattung Seebestattung Urnenbeisetzung

    Die Feuerbestattung ist von beiden kirchlichen Konfessionen anerkannt. Die eigentliche Trauerfeier kann mit Sarg vor der Einäscherung stattfinden, entweder in der Friedhofskapelle oder der Kirche oder in unserer hauseigenen Kapelle (für kleinere Trauerfeiern). Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt oftmals im engsten Familienkreise beigesetzt.

    Die Angehörigen möchten diese doppelte seelische Belastung manchmal vermeiden. Sie entscheiden sich trotz der größeren zeitlichen Spanne zwischen Todesfall und Beisetzung nicht selten für eine Urnenbeisetzung, die gleichzeitig als Urnentrauerfeier gestaltet wird.

    Die Feuerbestattung ist die Einäscherung des Verstorbenen (Verbrennung) im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten wünscht. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich dokumentieren.

    Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird die Urnenbeisetzung auf dem Beisetzungsfriedhof organisiert, der Seebestat-tungs - reederei oder einem auswärtigen Friedhof die Urne überstellt. Die Abwicklung der Formalitäten hierfür übernehmen wir.

    Informieren Sie sich über diese Form der Beisetzung über unsere Kontaktseite und fragen Sie bezüglich der Kosten und Möglichkeiten bei uns nach.

    Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung. Sie kann zu Lebzeiten verfügt, aber auch nach dem Tod von den Angehörigen bestimmt werden, wenn diese wissen, daß der oder die Verstorbene sich eine Seebestat-tung gewünscht hat. Die Beisetzung kann in der Ost- oder Nordsee, im Mittelmeer oder auch im Atlantik erfolgen. Die Urne wird an die zuständige Reederei überführt. Die Besetzung und traditionelle Zeremonie der Seebestat-tung findet auf offener See - ausserhalb der Dreimeilenzone - statt. Nach einem kurzen seemännischen Zeremoniell übergibt der Kapitän die Urne der See und trägt die genauen Koordinaten in das Logbuch des Schiffes und in die Bestattungsurkunde ein.

    Es ist den Angehörigen freigestellt, an dieser Zeremonie teilzunehmen.


    Informieren Sie sich über diese Form der Beisetzung über unsere Kontaktseite und fragen Sie bezüglich der Kosten und Möglichkeiten bei uns nach.

    Bei den Gräbern zur Urnenbeisetzung unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern. Sie werden den Familien für einen bestimmten Zeitraum überlassen.
    Urnen-Reihengräber sind Einzelgräber, die zugeteilt werden. Zwischen den einzelnen, der Reihe nach belegten Gräber gibt es keine Zwischenräume. Hier können trotz der kleinen Fläche Blumen und eine der Grösse des Grabes entsprechenden Gedenktafel gesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden. Wollen Sie weitere Informationen über Urnenbeisetungsmöglichkeiten, so nutzen Sie bitte die nachfolgenden Links oder fragen Sie bei uns nach. Vorsorge Heutzutage bedenken und regeln viele Menschen Wichtiges im Voraus. Man möchte nichts dem Zufall überlassen. Erst recht nicht die Regelung der eigenen Bestattung. Immer mehr Menschen wollen ihre Vorstellungen und Wünsche festlegen, um so ihre Familien und Hinterbliebenen im Falle ihres Todes zu entlasten. Das spricht für einen Vorsorgevertrag: Sie können Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung schriftlich und damit verbindlich festlegen. Sie erhalten von uns einen Überblick über den finanziellen Rahmen Ihrer Vorsorgewünsche.
  • Sie können sich dann selbst um die finanzielle Absicherung Ihrer Vorsorge kümmern oder wir vermitteln Ihnen für die finanzielle Seite Ihrer Vorsorge die Zusammenarbeit mit der
    "Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG".
    Sie Verwaltet und sichert Ihre Vorsorge - Geldanlage. Dadurch besteht keine Zugriffsmöglichkeit für Dritte und die Geldanlage ist unabhängig vom Bestand Ihres Bestattungsunternehmens gesichert.
  • Das Beerdigungs-Institut tauchte zum ersten Male im Jahre 1924 in den Akten auf, als der damalige Gründer, Herr Kurt Dellweg, "Räumlichkeiten zur Unterbringung von Särgen" in der Wilhelmstraße in Remscheid anmietete. Seine Ehefrau, Frau Ida Klara Dellweg, genannt Cläre, geb. Katerndahl, schloß noch im selben Jahr die Lehre zur Bürokauffrau ab und unterstützt ihren Mann im Unternehmen.

    Damit ist der 1. August 1924 die Geburtsstunde unseres Unternehmens.

    Nach dem 2. Weltkrieg, mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949, machte sich Frau Ida Klara Dellweg selbstständig. Fortan wurde die Bestattungen im Remscheid bis zu ihrem Abschied im Jahre 1989 nur noch beim "Clärchen" durchgeführt.
    Das Unternehmen, bezog seinen Sitz ab 1933 in der Bismarckstraße, unterhalb des Zentralpunktes , einem markanten Punkt im Südbezirk von Remscheid.
    Im Jahre 1961 wechselte man auf die gegenüberliegende Straßenseite in seinen bis zum heutigen Tage existierenden Geschäftssitz in der Bismarckstraße 148. Hier wurde das Unternehmen zu der Instituton, die schon seit über 80 Jahren zuverlässig und erfolgreich Bestattungen und deren Dienstleistungen durchführt.

    Im Jahre 1989 ging die Ära "Clärchen" zu Ende und der Enkel, Herr Ulrich Thönnes, übernahm nun die Geschäftsleitung. Er führt das Unternehmen im Sinne seiner Großmutter weiter. Die Firma dellweg und thönnes Bestattungen firmiert heute als GmbH und übernimmt, durch Inovationen und neue Ideen, eine Vorreiter- und Führungsrolle im Remscheider Bestattungswesen ein. Impressum Dellweg Bestattungen GmbH
    Bismarckstrasse 148
    42859 Remscheid Email:1   info@dellweg.eu
    Internet: www.dellweg.eu Geschäftsführer: Axel Heiter Sitz der Gesellschaft Remscheid Registernummer: HRB-Nr. 19876 Registergericht: Amtsgericht Wuppertal Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Axel Heiter
     

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